Verschaffen Sie sich Freiraum und Zeit
 

Hier  sehen Sie einen kurzen Überblick, was wir alles für Sie tun können, um Ihnen Ihr Leben als Selbständiger leichter machen zu können:

Auslagern Ihres Rechnungswesens und Ihrer Schreibarbeiten

Büroorganisation

Ordnung schaffen

Rückstande aufräumen und erledigen

Buchen laufender Geschäftsvorfälle

Vorbereitende Buchhaltung

Leistungen als Buchhalter*




*rechtlicher Hinweis

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG

Auszug aus dem Gesetzestext:

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. 

Das Verbot des § 5 gilt nicht für

1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,

2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung

3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.